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BAUEN IM LÄNDLICHEN RAUM
> Stärkung der dörflichen Identität durch Berücksichtigung baulicher Besonderheiten des Gebietes und
Umsetzung in zeitgenössische Architektur
> sensible Einbettung von Neubauten in die Landschaft
> größtmöglicher Erhalt von gestaltprägenden Details bei der Sanierung von ländlichen Bestandsgebäuden
> landwirtschaftliche Gebäude, Stallungen, Reithallen, Ergänzung von Hofanlagen
> Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB
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